Staatssekretariat für Bildung und Forschung
Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF
Kontakt

SBF, Thomas Schwaller

Wissenschaftlicher Berater Maturität
T +41 31 322 96 60

SBF, Erika Zbinden

Sekretariat Maturität
T +41 31 322 74 81
 

Informationen zur Anmeldung
Anmeldung nach neuem Recht
Anmeldung nach altem Recht
Prüfungsvorbereitung

Schweizerische Maturitätsprüfung

Die Prüfungen werden durch die Schweizerische Maturitätskommission angeboten und vom Staatssekretariat für Bildung und Forschung organisiert. Jährlich finden je zwei Prüfungen in den drei Sprachregionen statt.

Die Prüfungsbedingungen und -anforderungen finden sich in der Prüfungsverordnung vom 7. Dezember 1998 über die schweizerische Maturitätsprüfung und in den Prüfungsrichtlinien.
Die Prüfungsverordnung wurde revidiert; die Änderungen sind am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Alle Kandidierenden, die erstmals ab Wintersession 2012 zu der Schweizerischen Maturitätsprüfung antreten, legen diese gemäss revidierter Verordnung (neuem Recht) ab. Siehe unten, gelb hinterlegter Teil: Richtlinien ab 2012 für Prüfungen gemäss neuem Recht.
Für Maturitätsprüfungen, die vor dem 1. Januar 2012 begonnen wurden, gilt das bisherige (alte) Recht. Wer die Prüfung nach altem Recht begonnen hat, kann sie längstens bis Ende 2014 nach altem Recht abschliessen. Siehe unten, grau hinterlegter Teil: Verordnung und Richtlinien 2012 – 2014 für Prüfungen gemäss altem Recht.

Die Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung ist frei, d.h. sie kann über eine der verschiedenen privaten Maturitätsvorbereitungsschulen oder autodidaktisch (Selbststudium) erfolgen.

 

Richtlinien ab 2012 gemäss neuem Recht

 

Richtlinien 2012-2014 gemäss altem Recht (Übergangsperiode)