Staatssekretariat für Bildung und Forschung
Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF
Kontakt

SBF, Therese Steffen Gerber

Bereichsleiterin Bildung
T +41 31 322 96 69

SBF, Sandra Manseri

Sekretariat Bildung
T +41 31 322 96 57
 

Kontextinformationen

Maturität

Lernen

Um an einer schweizerischen Universität zugelassen zu werden, wird im allgemeinen ein gymnasiales Maturitätszeugnis benötigt. Ein solches kann auf zwei Wegen erreicht werden: Besuch eines vom Bund und der Erziehungsdirektorenkonferenz anerkannten Gymnasiums und Ablegen der Maturitätsprüfungen daselbst (a) oder durch Ablegen der von der Schweizerischen Maturitätskommission zentral organisierten Prüfungen (b).

  1. Mit der Verordnung vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (Maturitäts-Anerkennungsverordnung, MAV) wurde das frühere System verschiedener Maturitätstypen abgeschafft; an deren Stelle ist ein Wahlfachsystem und ein neuer Rahmenlehrplan getreten: 7 Grundlagenfächer, 1 Schwerpunktfach und 1 Ergänzungsfach bilden die Maturitätsfächer; vor der Maturitätsprüfung schreiben Gymnasiastinnen und Gymnasiasten eine Maturitätsarbeit.

    Die Ausbildung nach dieser neuen Maturitätsregelung wurde mittlerweile in allen Kantonen eingeführt und ist Gegenstand der landesweiten Evaluation EVAMAR.

  2. Das Staatssekretariat für Bildung und Forschung bietet für zukünftige Studierende, die ein Maturitätszeugnis erwerben möchten, ohne eine durch den Bund oder die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren anerkannte Schule zu besuchen, die Möglichkeit, sich für die Schweizerische Maturitätsprüfung einzuschreiben.
Passerelle Berufsmatur - universitäre Hochschulen: Ergänzungsprüfung

Unter den in der Verordnung vom 19. Dezember 2003 über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen genannten Bedingungen werden auch Inhaber und Inhaberinnen von Berufsmaturitäten zu universitären Studien (kantonale und bundeseigene Hochschulen) zugelassen.

Zulassung zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen
  • Zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen werden Kandidierende zugelassen, die über einen eidgenössisch anerkannten Maturitätsausweis oder über ein Abschlusszeugnis einer schweizerischen universitären Hochschule oder einer schweizerischen Fachhochschule verfügen. Kandidierende mit ausländischen Vorbildungsausweisen müssen nachweisen können, dass sie einen Studienplatz (Medizinalstudium) an einer schweizerischen Universität erhalten haben. Für alle Fragen im Zusammenhang mit den eidgenössischen Medizinalprüfungen wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) .
  • Für die Zulassung zum Studium im Bereich der Medizinalberufe (Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin, Pharmazie und Chiropraktik) sind alleine die Universitäten zuständig (www.crus.ch).