Bereichsleiterin Bildung
T +41 31 322 96 69
SBF, Sandra Manseri
Sekretariat Bildung
T +41 31 322 96 57
MaturitätUm an einer schweizerischen Universität zugelassen zu werden, wird im allgemeinen ein gymnasiales Maturitätszeugnis benötigt. Ein solches kann auf zwei Wegen erreicht werden: Besuch eines vom Bund und der Erziehungsdirektorenkonferenz anerkannten Gymnasiums und Ablegen der Maturitätsprüfungen daselbst (a) oder durch Ablegen der von der Schweizerischen Maturitätskommission zentral organisierten Prüfungen (b).
Passerelle Berufsmatur - universitäre Hochschulen: ErgänzungsprüfungUnter den in der Verordnung vom 19. Dezember 2003 über die Anerkennung von Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären Hochschulen genannten Bedingungen werden auch Inhaber und Inhaberinnen von Berufsmaturitäten zu universitären Studien (kantonale und bundeseigene Hochschulen) zugelassen. Zulassung zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen
|
