Forschungsförderung durch den BundArt. 64 der schweizerischen Bundesverfassung (pdf, 334 KB) verpflichtet den Bund zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. In Wahrnehmung dieses Auftrags
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Forschungsförderung durch den BundArt. 64 der schweizerischen Bundesverfassung (pdf, 334 KB) verpflichtet den Bund zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung. In Wahrnehmung dieses Auftrags
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