Wissenschaftliche Beraterin Nationale Forschung
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Förderung von Forschungsinstitutionen und wissenschaftlichen Hilfsdiensten ausserhalb des Hochschulbereichs
ÜberblickDas Bundesgesetz über die Forschung ermöglicht u.a. die Unterstützung von Forschungseinrichtungen und anderen wissenschaftlichen Hilfsdiensten ausserhalb des Hochschulbereichs. Von diesen Institutionen erwartet der Bund wertvolle wissenschaftliche Impulse in Bereichen, für welche an den schweizerischen Hochschulen keine geeigneten Forschungsmöglichkeiten bestehen. Durch die Unterstützung wissenschaftlicher Hilfsdienste sollen qualitativ hochstehende Dienstleistungen langfristig gesichert werden, die für Forschung und Bildung auf nationaler Ebene von herausragender Bedeutung sind. Mit diesem Förderinstrument kann eine selbständige Institution mit Grundbeiträgen unterstützt werden. Die Projektförderung dagegen liegt in der Zuständigkeit des Schweizerischen Nationalfonds. Das Verfahren für die Zusprache einer Bundesunterstützung ist in den "Richtlinien für Beiträge nach Artikel 16 Absatz 3 Buchstaben b und c des Forschungsgesetzes" festgelegt, dauert rund 18 Monate und umfasst folgende Schritte:
Wichtige Kriterien bei der Prüfung durch den Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierat sind:
Während der Vierjahresperiode 2008 - 2011 unterstützte InstitutionenWissenschaftliche Hilfsdienste und Dokumentationsstellen:
Forschungsstätten:
Klinische Krebsforschung:
Strategische Allianzen mit dem ETH-Bereich:
Toxikologie-ZentrumAb 2009 wird ein Zentrum für angewandte Toxikologieforschung unterstützt. Die Frist für die Einreichung von Offerten lief bis am 2. Juni 2008. Auf der Basis der Resultate der wissenschaftlichen Evaluation durch ein international besetztes Expertengremium hat der Vorsteher des EDI im Herbst 2008 entschieden, dass das Zentrum als Netzverbund an den Universitäten Basel und Genf angesiedelt wird.. Leistungsvereinbarungen 2008 – 2011
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