Staatssekretariat für Bildung und Forschung
Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF
Kontakt

SBF, Katharina Eggenberger

Wissenschaftliche Beraterin Nationale Forschung
T +41 (0)31 323 59 85
 

Materialien

Förderung von Forschungsinstitutionen und wissenschaftlichen Hilfsdiensten ausserhalb des Hochschulbereichs


Überblick

Das Bundesgesetz über die Forschung ermöglicht u.a. die Unterstützung von Forschungseinrichtungen und anderen wissenschaftlichen Hilfsdiensten ausserhalb des Hochschulbereichs. Von diesen Institutionen erwartet der Bund wertvolle wissenschaftliche Impulse in Bereichen, für welche an den schweizerischen Hochschulen keine geeigneten Forschungsmöglichkeiten bestehen. Durch die Unterstützung wissenschaftlicher Hilfsdienste sollen qualitativ hochstehende Dienstleistungen langfristig gesichert werden, die für Forschung und Bildung auf nationaler Ebene von herausragender Bedeutung sind.

Mit diesem Förderinstrument kann eine selbständige Institution mit Grundbeiträgen unterstützt werden. Die Projektförderung dagegen liegt in der Zuständigkeit des Schweizerischen Nationalfonds.

Das Verfahren für die Zusprache einer Bundesunterstützung ist in den "Richtlinien für Beiträge nach Artikel 16 Absatz 3 Buchstaben b und c des Forschungsgesetzes" festgelegt, dauert rund 18 Monate und umfasst folgende Schritte:

  1. Gesuchseinreichung beim Staatssekretariat für Bildung und Forschung
  2. Vorprüfung bezüglich Übereinstimmung mit den Richtlinien
  3. Einholen von Stellungnahmen der forschungspolitischen Instanzen (z.B. Nationalfonds, Akademien, Universitätskonferenz, Rektorenkonferenz, betroffene Universität)
  4. Begutachtung der Mehrjahresplanung durch den Schweiz. Wissenschafts- und Technologierat inklusive Prioritätensetzung und Formulierung von allgemeinen und spezifischen Empfehlungen
  5. Synthese der Stellungnahmen und Empfehlungen durch das SBF
  6. Verfassen eines Antrags
  7. Vorentscheid durch den Staatssekretär für Bildung und Forschung
  8. Entscheid durch den Vorsteher des Departements des Innern
     

Wichtige Kriterien bei der Prüfung durch den Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierat sind:

  • Qualität des Outputs (insb. Originalität, Innovation)
  • Wissenschaftlicher Impact (z.B. Zitationen, Transfer)
  • Einschätzung der Experten aufgrund des Eindrucks anlässlich des Besuchs der Institution
  • Notwendigkeit und Art der Subvention
  • Abklärung forschungspolitischer Fragen betr. Selbständigkeit oder sinnvoller Integration
  • Abklärung der Übereinstimmung der Ziele der Institution mit den Forschungszielen des Bundes
  • Position der Institution im Rahmen der strategischen Ausrichtung und Steuerung der Schweizer Forschung
  • Regionale Bedeutung und internationale Ausstrahlung
  • Effizienz der Institution, spezifische Probleme
  • Wirkung allfälliger Bundesmittel bei der Einwerbung anderer Drittmittel
     

Während der Vierjahresperiode 2008 - 2011 unterstützte Institutionen

Wissenschaftliche Hilfsdienste und Dokumentationsstellen:
Forschungsstätten:
Klinische Krebsforschung:
Strategische Allianzen mit dem ETH-Bereich:
Toxikologie-Zentrum

Ab 2009 wird ein Zentrum für angewandte Toxikologieforschung unterstützt. Die Frist für die Einreichung von Offerten lief bis am 2. Juni 2008. Auf der Basis der Resultate der wissenschaftlichen Evaluation durch ein international besetztes Expertengremium hat der Vorsteher des EDI im Herbst 2008 entschieden, dass das Zentrum als Netzverbund an den Universitäten Basel und Genf angesiedelt wird..

Leistungsvereinbarungen 2008 – 2011