SBF, COST Schweiz
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Frequently Asked Questions (FAQ)
Ist COST eine internationale Organisation? COST (Coopération européenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique) ist eine unabhängige, zwischenstaatliche Struktur der wissenschaftlichen Zusammenarbeit, die 34 europäische Staaten und Israel als kooperierenden Staat umfasst. COST wurde 1971 in Brüssel von einer Ministerkonferenz durch die Verabschiedung einer allgemeinen Entschliessung gegründet. COST ist nicht als internationale Organisation zu betrachten, da sie nicht auf der Grundlage eines völkerrechtlich verbindlichen Vertrags geschaffen wurde. Zu welchem europäischen Programm gehört COST? COST ist keine Struktur der Europäischen Union, unterhält jedoch enge Beziehungen zu dieser und wird durch das EU-Forschungsrahmenprogramm finanziert. COST verfügt über eigene Strukturen und Entscheidungsorgane. Der aus den Vertretern der 35 COST-Mitgliedstaaten zusammengesetzte Ausschuss Hoher Beamter (AHB) entscheidet über die Strategie und die Ausrichtungen von COST. Welche Rolle spielt der Nationale COST Koordinator / die Nationale COST Koordinatorin? Der Nationale COST Koordinator / die Nationale COST Koordinatorin (zurzeit: PD Dr. Eva M. Klaper, Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF) vertritt das Land in den administrativen COST Gremien (z.B. im Ausschuss Hoher Beamter) und sichert den Kontakt zwischen den nationalen und internationalen COST Gremien und Aktivitäten. Jeder COST Mitgliedsstaat verfügt über einen solchen nationalen Koordinator. Der nationale Koordinator hat namentlich folgende Aufgaben:
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Aktion und einem Projekt? Die Aktion stellt die Forschungseinheit (= das Forschungsprogramm) innerhalb von COST dar, in welcher die Koordination der nationalen Forschungsprojekte erfolgt. Alle COST-Aktionen zielen im Wesentlichen darauf ab, einen Forschungsbereich von gemeinsamem Interesse für eine Mindestanzahl Teilnehmer zusammen zu behandeln und die Ergebnisse unter den Teilnehmern auszutauschen. Die einzelnen Projekte bilden den Beitrag eines Landes an eine Aktion. Jeder Unterzeichnerstaat einer COST-Aktion beteiligt sich an der Koordination, indem er seine auf nationaler Ebene finanzierten Forschungsprojekte unterbreitet. Welche Aufgaben erfüllt der Schweizer Delegierte einer Aktion? Jeder Verwaltungsausschuss einer Aktion besteht aus nationalen Delegierten, welche die Unterzeichnerstaaten in der Aktion vertreten. Der durch das SBF ernannte und im COST Office gemeldete Delegierte (oder Koordinator) vertritt also die Schweiz im Verwaltungsausschuss (Management Committee) der Aktion (max. 2 Delegierte pro Aktion). Der Koordinator hat die Aufgabe, die schweizerischen Interessen auf europäischer Ebene zu vertreten, die schweizerischen Teilnehmer an der Aktion zu ermitteln, zu koordinieren und zu informieren. Eine wichtige Aufgabe des Delegierten ist es auch, die relevanten wissenschaftlichen Informationen aus der Aktion in ein erweitertes schweizerisches Umfeld zu tragen. Wer entscheidet über die neuen COST-Aktionen? Der Ausschuss Hoher Beamter (AHB) von COST entscheidet über die Genehmigung bzw. Ablehnung neuer Aktionen. Neue Aktionen werden durch eine thematisch offene Ausschreibung in einem zweistufigen Verfahren generiert. Welche rechtliche Wirkung hat die Unterzeichnung einer Aktion für einen Staat / einen Forschenden? Die Unterzeichnung einer Aktion bedeutet konkret die Unterzeichnung der gemeinsamen Absichtserklärung (GA). Der Text der GA besitzt jedoch keine rechtlich verbindliche Wirkung. Mit der Unterzeichnung der GA verpflichtet sich der Staat zu gezielten Bemühungen, die im Technischen Anhang der GA beschriebenen Forschungsarbeiten zu ermöglichen. In der Schweiz entscheidet die Direktion des Staatssekretariats für Bildung und Forschung über die Beteiligung der Schweiz an einer neuen COST-Aktion; die Schweizer Vertretung in Brüssel unterzeichnet die GA. In welchem Rahmen werden Forschungsarbeiten ausgeführt? Die Forschungseinheit von COST ist eine sogenannte COST-Aktion (= Forschungsprogramm) in deren Rahmen die national finanzierten Forschungsprojekte koordiniert und durchgeführt werden. Unterstützt werden die Aktionen durch ein wissenschaftliches Sekretariat, das COST Office, welches von der Europäischen Forschungsstiftung ESF als „implementing agent“ geführt wird. Im Rahmen der COST-Aktionen werden unter der Leitung eines aktionseigenen Verwaltungsausschusses Konferenzen und Treffen von Arbeitsgruppen durchgeführt. Auch der Austausch von Wissenschaftern ist möglich.
Besitzt die Schweiz im Rahmen von COST gleiche Rechte wie die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union? Bei COST handelt es sich um eine von der EU unabhängige Struktur: Die COST Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz als Gründungsmitglied, besitzen alle die gleichen Rechte. Im Wesentlichen handelt es sich um das Recht:
(Israel als kooperierender Staat kann sich nicht an der Wahl des Präsidenten beteiligen). Können Schweizer Forschende die Initiative für eine COST-Aktion ergreifen? Die Schweiz verfügt über die gleichen Rechte wie alle übrigen COST-Länder, namentlich das Recht, eine COST-Aktion zu lancieren und zu leiten (siehe auch Frage B1). Die Eingabe von Aktionsvorschlägen erfolgt in einem zweistufigen, thematisch offenen Ausschreibungsverfahren (www.cost.esf.org/opencall) Wann tritt eine COST-Aktion in Kraft? Eine Aktion tritt mit der ersten Tagung des Verwaltungsausschusses in Kraft, nachdem mindestes 5 COST-Mitglieder die gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet haben. Können die Schweizer Forschenden an STSM (Short Term Scientific Missions) mitmachen? Unter welchen Voraussetzungen? Alle Teilnehmenden an einer COST-Aktion können ihrem Verwaltungsausschuss einen Vorschlag zu einem kurzfristigen wissenschaftlichen Austausch (Mission) - als Gastgeber oder als Besucher - unterbreiten. Der Verwaltungsausschuss der Aktion entscheidet über die Durchführung. Die Missionen, die zwischen 5 Tagen und maximal 3 Monaten dauern, werden aus dem COST-Aktionsbudget finanziert und können jederzeit beantragt werden. Dieses Instrument wird vor allem auch von jungen Forschenden mit viel Erfolg genutzt.
Wer finanziert die Forschung im Rahmen von COST? Für die Forschungsfinanzierung im Rahmen von COST sind die Länder zuständig, die sich an den Aktivitäten einer Aktion beteiligen. COST stellt keine Finanzierungsquelle für Forschungsprojekte dar. Neben den öffentlichen Stellen zur Förderung der Forschung (SNF, KTI) und den privaten Fonds verfügt in der Schweiz das Staatssekretariat für Bildung und Forschung mit einem COST-Kredit von rund CHF 8 Mio. pro Jahr über Mittel zur Finanzierung von Koordination und auch Forschung. Wer bestimmt die Verteilung des COST-Budgets des Staatssekretariats für Bildung und Forschung? Die Direktion des Staatssekretariats für Bildung und Forschung entscheidet über die Verteilung des Budgets, insbesondere durch die Unterzeichnung sämtlicher Verträge zur (Teil-)Finanzierung von Forschungsprojekten. Wie wird das COST-Budget in der Schweiz aufgeteilt? Da COST nach dem "bottom-up"-Prinzip funktioniert, ist auch keine feste Aufteilung des COST-Budgets vorgesehen. Die Vergabe der Mittel hängt von der Anzahl der neuen Aktionen und der Gesuche pro Aktion ab. Wird die Forschung zu 100 % finanziert? Die Forschung wird in der Regel nicht vollständig aus dem COST-Kredit des Staatssekretariats für Bildung und Forschung finanziert. Die entsprechenden Forschungsverträge sollen finanziell zur internationalen Ausweitung und Koordination der Forschung beitragen. Die Verträge regeln Fragen wie die Finanzierung der Gehälter, Reisekosten und das Material des laufenden Verbrauchs. Ausserdem werden bis zu 50 % der Kosten der Forschungsaktivitäten kommerzieller Unternehmen mit bestritten. Gelten Sondertarife für die Gehälter der Forschenden? Für die Finanzierung der Gehälter von Forschenden mit einem COST-Forschungsvertrag stützt sich das Staatssekretariat für Bildung und Forschung auf die Tarife des Schweizerischen Nationalfonds. Unterstützt das Staatssekretariat für Bildung und Forschung eine Finanzierung von COST-Tagungen in der Schweiz? Bestimmte Kosten von in der Schweiz organisierten Sitzungen des Verwaltungsausschusses und der Arbeitsgruppen einer Aktion können auf Antrag vergütet werden, insbesondere: Spesen der Schweizer Teilnehmenden (Aufenthalt, Reise), offizielle Besuche, Arbeitsessen, Verschiedenes (Mietkosten, Kaffeepause,...). Die übrigen Kosten werden in der Regel vom COST-Haushalt übernommen. Wird Material im Rahmen eines COST-Projekts finanziert? Investitionen (inkl. Computer und Software) werden nicht finanziert. Verbrauchsmaterial sowie Unterhalt und Miete von Geräten können jedoch im Rahmen eines Forschungsvertrags finanziert werden. Wird die MwSt. in den Beiträgen der COST-Verträge mit eingerechnet? Gemäss der Branchenbroschüre Nr. 19 "Bildung und Forschung" der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) über die Anwendung der MwSt. im Forschungsbereich sind Forschungsprojekte von der MwSt. befreit. Allerdings hat die ESTV dem Forschungsbereich keine globale Befreiung gewährt, so dass die Befreiung von der MwSt. nicht definitiv ist, sondern von der Auslegung durch die ESTV abhängt.
Unterliegen die Forschungsprojekte der Zustimmung durch die Europäische Union? Da es sich bei COST nicht um eine Gemeinschaftsstruktur handelt und zumal die Projekte national finanziert werden, spielt die Kommission in diesem Rahmen keine Rolle. Dagegen verlangt das Staatssekretariat für Bildung und Forschung die Zustimmung des Verwaltungsausschusses der betreffenden Aktion, um sicherzustellen, dass die Projekte den Zielen der Aktion entsprechen. Ist für den Vorschlag eines COST-Forschungsprojekts eine Verbindung mit europäischen Partnern erforderlich? COST bildet eine Struktur zur Koordination der nationalen Forschungsprojekte. In der Schweiz wird neben der wissenschaftlichen Qualität vorausgesetzt, dass das Projekt in die COST-Aktion integriert wird (siehe Frage D4). Werden Beitragsgesuche evaluiert? Ja, es werden mindestens zwei Evaluationsberichte von externen Experten (peer review) eingeholt. Eine detaillierte Beschreibung des Verfahrens ist in einem Merkblatt auf dieser Homepage gegeben.
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