Staatssekretariat für Bildung und Forschung
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Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF
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SBF, Gaétan Lagger

Wissenschaftlicher Berater EU-Bildungs- und Jugendprogramme
T +41 31 323 26 74

SBF, Muriel Gampert

Wissenschaftliche Mitarbeiterin EU-Bildungs- und Jugendprogramme

T +41 31 323 89 47
 

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EU-Programm ERASMUS, Studierendenaustausch, Dozierendenaustausch, Hochschulzusammenarbeit. 10 Jahre schweizerische Beteiligung 1992 - 2002, SBF 2002
 
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Das EU-Programm "Lebenslanges Lernen" (LLP) 2007–2013

Das Programm für lebenslanges Lernen (LLP) dient der Förderung von Austausch, Zusammenarbeit und Mobilität im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung. Es umfasst folgende Unterprogramme und Aktionen:

  • Studierenden- und Dozierendenaustausch und institutionelle Zusammenarbeit zur Verbesserung der Studiengänge und der Anerkennung der Qualifikationen ("Erasmus")
  • Berufspraktika im Ausland sowie die Zusammenarbeit zwischen Lehrinstitutionen und Unternehmen zur Verbesserung der beruflichen Bildung und der Anerkennung der Qualifikationen ("Leonardo da Vinci")

  • Schulpartnerschaften und internationaler Austausch von Schülerinnen und Schülern und von Lehrpersonen ("Comenius")
  • europäische Zusammenarbeit in der Erwachsenenbildung, namentlich zur Erarbeitung von Weiterbildungsangeboten für Personen mit geringer Grundausbildung ("Grundtvig")

  • das Unterprogramm "Jean Monnet" zur Förderung von Forschung und Lehre über die europäische Integration und zur Unterstützung entsprechender Institutionen
  • Querschnittmassnahmen zur Förderung der bildungspolitischen Diskussion mittels Definition von Bildungsindikatoren sowie effizienter Umsetzung der Projektresultate und der besten Anwendungen.
     

Das Programm für lebenslanges Lernen steht allen EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island), der Türkei und Kroatien sowie, mit Einschränkungen, weiteren bisher noch nicht beteiligten Drittländern offen.  

Teilnahmenmöglichkeiten

Jedes Jahr publiziert die Europäische Kommission eine allgemeine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen. Nach dieser Ausschreibung ist für die Teilnahme an einer bestimmten Aktion jeweils ein Antrag einzureichen. Falls der Projektantrag bewilligt wird, erhalten die Teilnehmenden einen finanziellen Beitrag und können das Projekt starten.
Jedes Jahr veröffentlicht die Europäische Kommission einen Offiziellen Programmleitfaden mit sämtlichen nützlichen Informationen (unterstützte Aktivitäten, Einreichungsfristen für Gesuche usw.).
Die Projektauswahl obliegt je nach Aktion der Nationalen Agentur Schweiz oder der europäischen Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur in Brüssel.

Weiterführende Informationen über das Programm finden sich auf der entsprechenden Webseite der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-programme/doc78_de.htm