SBF, Silvia Studinger
Bereichsleiterin Universitäten
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SBF, François Grandjean
Wissenschaftlicher Berater Universitäten
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Der Bologna-Prozess in der Schweiz
Ziel des 1999 gestarteten Bologna-Prozesses ist die Schaffung eines europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010 und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Bildungsstandorts Europa. Zur Erreichung dieses Ziels führen die mittlerweile 47 beteiligten Länder mit dem zweistufigen Studienmodell Bachelor / Master ein System einheitlicher Hochschulabschlüsse ein, etablieren ein Punktesystem zur Anrechnung vergleichbarer Studienleistungen (European Credit Transfer System, ECTS), entwickeln nationale Qualifikationsrahmen und leiten Massnahmen zur Beseitigung von Mobilitätshemmnissen und zur Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung ein. In diesem Prozess soll den institutionellen Gegebenheiten der jeweiligen Länder Rechnung getragen, und die Vielfalt der europäischen Hochschulsysteme bewahrt werden. In der föderalistischen Schweiz sind zahlreiche Akteure involviert. Um eine einheitliche und koordinierte Umsetzung der Reformen sicherzustellen, ist deshalb eine verbindliche Rahmenordnung unerlässlich. Aus diesem Grund hat die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) am 4. Dezember 2003 die "Richtlinien für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses" (Bologna-Richtlinien) erlassen. Diese wurden von der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) entworfen und enthalten einheitliche Vorgaben über die Einführung der gestuften Studiengänge und des Kreditpunktesystems, über die Zulassung zum Masterstudium, über die einheitliche Benennung der Abschlüsse sowie über den Vollzug der Reformen. Am 1. Dezember 2005 hat die SUK einen Artikel zur Gleichwertigkeit von Lizenziat und Diplom einerseits und Masterabschluss andererseits hinzugefügt. Die Bologna-Richtlinien basieren auf der "Vereinbarung vom 14. Dezember 2000 zwischen dem Bund und den Universitätskantonen über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich" und sind für den Bund und die Universitätskantone verbindlich. Die Universitätsträger haben deshalb ihre Gesetzgebung entsprechend angepasst. Da die Richtlinien nur die notwendigsten Vorgaben machen, blieb ihnen dabei ein erheblicher Gestaltungsspielraum. Auf diese Weise konnte die Schweiz die Erneuerung der Lehre und des Lernens im Sinne der Bologna-Deklaration rasch umsetzen:
Die Verantwortung für die koordinierte Umsetzung des Bologna-Prozesses an den Schweizer Universitäten wurde der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) übertragen. Der Bund leistet während der Periode 2004-2007 einen Beitrag von insgesamt CHF 32 Mio. Der Schwerpunkt der kommenden Periode 2008-2011 wird darin bestehen, die Bologna-Reformen in der Schweiz weiterzuführen und das Erreichte zu konsolidieren. Es wird ebenfalls erforderlich sein, die konkrete Umsetzung im Lichte der angestrebten Ziele kritisch zu analysieren und gegebenenfalls die nötigen Anpassungen vorzunehmen.
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