Staatssekretariat für Bildung und Forschung
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Hochschullandschaft Schweiz

Am 20. Mai 2006 wurden neue Verfassungsbestimmungen durch das Volk und alle Kantone angenommen. Die neue Bildungsverfassung überträgt Bund und Kantonen die gemeinsame Sorge für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz (Art. 61a Abs. 1). Der Hochschulbereich ist mit Artikel 63a Gegenstand eines eigenen Artikels: Neu sollen Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen sorgen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben schliessen Bund und Kantone Verträge ab und übertragen bestimmte Befugnisse an gemeinsame Organe. Ein Bundesgesetz soll die Zuständigkeiten regeln, die diesen Organen übertragen werden und die Grundsätze von Organisation und Verfahren der Koordination festlegen.

In Wahrnehmung dieses Verfassungsauftrags hat der Bundesrat am 29. Mai 2009 den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) und die entsprechende Botschaft an die Eidgenössischen Räte überwiesen. Diese haben das Gesetz im Rahmen der Herbstsession 2011 genehmigt.