Staatssekretariat für Bildung und Forschung
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Die universitären Hochschulen

Unter dem Begriff der universitären Hochschulen sind die kantonalen Universitäten und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen des Bundes, die ETH Zürich und die ETH Lausanne, zusammengefasst.

Die zehn kantonalen Universitäten befinden sich in der Kompetenz des jeweiligen Standortkantons, sie werden aber vom Bund finanziell unterstützt. Fünf der kantonalen Universitäten sind auf Deutschschweiz verteilt: die Universität Basel, die Universität Bern, die Universität Luzern, die Universität St. Gallen und die Universität Zürich. Die Universität Freiburg befindet sich im zweisprachigen (Französisch und Deutsch) Kanton Freiburg.

In der französischsprachigen Westschweiz befinden sich drei weitere Universitäten: die Universität Genf, die Universität Lausanne und die Universität Neuenburg. Im italienischsprachigen Tessin schliesslich ist die Università della Svizzera Italiana angesiedelt.

An den 12 Schweizer Universitäten studieren 2009/2010 rund 130'000 Personen; davon sind gut 50 % Frauen und rund 26 % Ausländerinnen und Ausländer.

Studienangebot

Alle universitären Hochschulen entsprechen mehr oder weniger dem klassischen Bild einer europäischen Universität. Sie sind in Lehre und Forschung tätig und bieten in der Regel ein breites Angebot von Studien innerhalb der Fakultäten Recht und Wirtschaftswissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften und Geistes- und Sozialwissenschaften.

Für verschiedene Studienbereiche gibt es Spezialisierungen und Konzentrationen:

  • die ETH konzentrieren sich auf Ingenieurwissenschaften, Mathematik und Naturwissenschaften und auf Architektur,
  • medizinische Fakultäten gibt es an den Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich (Freiburg und Neuenburg bieten nur die propädeutische Ausbildung an),
  • St. Gallen ist spezialisiert auf Wirtschafts-, Sozial- und Rechtswissenschaften,
  • die Università della Svizzera Italiana konzentriert ihr Angebot auf Wirtschaftswissenschaften, Kommunikationswissenschaften und Architektur,
  • die Universität Luzern besitzt eine theologische, eine geisteswissenschaftliche und eine rechtswissenschaftliche Fakultät.
Zulassungsbedingungen

Der Entscheid über die Zulassung zu einem Universitätsstudium fällt in die Kompetenz der einzelnen Universität. Grundsätzliche Bedingung für die Zulassung ist der Besitz eines Maturitätsausweises oder eines gleichwertigen Ausweises, das zurückgelegte 18. Altersjahr und die Beherrschung der Studiensprache.

Im Grundsatz ist die Wahl der Studienrichtung entsprechend den persönlichen Interessen und Kompetenzen frei. Der Numerus clausus in Form einer Eignungsprüfung wurde aufgrund des grossen Andrangs von Studienwilligen an den medizinischen Fakultäten eingeführt. Aus Kapazitätsgründen werden keine ausländischen Studienbewerberinnen und Studienbewerber in den Fachrichtungen Human-, Zahn- und Veterinärmedizin aufgenommen.

Über die Zulassungsbedingungen für Schweizerinnen und Schweizer und die Zulassungsbedingungen für ausländische Studienwillige informiert die Rektorenkonferenz der schweizerischen Universitäten(CRUS).

Akademische Titel

Die Schweizer Universitäten arbeiten derzeit intensiv an der Neuordnung ihrer curricula gemäss den Prinzipien der sog. Bologna-Deklaration. Künftig werden das Bachelor- und das Masterstudium zusammen das bisherige einstufige Diplom- resp. Lizenziatstudium ersetzen. Die Umsetzung der neuen Strukturen in sämtlichen Studiengängen wird bis Ende 2010 an allen Universitäten abgeschlossen sein. Bis dahin werden verschiedene Universitäten noch Titel gemäss der bisherigen Schweizer Tradition vergeben: das Lizenziat bzw. Diplom, das Doktorat und die Habilitation.